Glossareintrag
Wir denken. KI tippt mit.
Datenresidenz (englisch Data Residency) bezeichnet den geografischen Ort, an dem ein Cloud- oder KI-Dienst die Daten seiner Kunden speichert und verarbeitet. Bei KI-Diensten entscheidet sie darüber, in welchem Land die eingegebenen Prompts, hochgeladenen Dateien und gespeicherten Unterhaltungen liegen und wo die Rechenzentren stehen, die die Antworten des Modells berechnen. Anbieter wie OpenAI, Microsoft und Google bieten Geschäftskunden dafür wählbare Speicherregionen an, etwa „Europa" für den Europäischen Wirtschaftsraum und die Schweiz.
Datensouveränität beschreibt dagegen, welches Recht für die Daten gilt und wer rechtlich auf sie zugreifen darf. Datenlokalisierung wiederum meint eine gesetzliche Pflicht, dass Daten ein Land gar nicht verlassen dürfen; eine solche allgemeine Pflicht kennt die EU für personenbezogene Daten nicht. Auch die DSGVO schreibt keine Speicherung in Europa vor, sie knüpft die Übermittlung in Drittländer wie die USA aber an Bedingungen.
Datenresidenz-Zusagen gibt es in drei Stufen, die getrennt vereinbart werden und sich im Schutzniveau deutlich unterscheiden.
Wie weit die Zusagen reichen, regelt jeder Anbieter anders (Stand: September 2026):
Rechtlich verlangt die DSGVO keinen EU-Serverstandort. Ihr Kapitel V (Art. 44 ff.) erlaubt die Übermittlung personenbezogener Daten in Drittländer, wenn dort ein angemessenes Schutzniveau besteht oder Garantien wie Standardvertragsklauseln vereinbart sind. Für die USA gilt seit Juli 2023 der Angemessenheitsbeschluss zum EU-US Data Privacy Framework; das Gericht der EU bestätigte ihn im September 2025, das Rechtsmittel dagegen liegt seit Oktober 2025 beim Europäischen Gerichtshof (Rechtssache C-703/25 P). Seine beiden Vorgänger Safe Harbor und Privacy Shield hatte der EuGH jeweils für ungültig erklärt.
Den Wert eines EU-Serverstandorts begrenzt der US CLOUD Act. Das US-Gesetz von 2018 verpflichtet Anbieter unter US-Recht, Daten auf Anordnung von US-Behörden herauszugeben, unabhängig davon, wo sie gespeichert sind. Wer diesen Zugriff ausschließen will, braucht einen europäischen Anbieter oder eigene Infrastruktur, etwa Mistral AI aus Frankreich mit Hosting in der EU, Aleph Alpha aus Heidelberg oder den AI Model Hub von IONOS, der Open-Source-Modelle laut IONOS ausschließlich in deutschen Rechenzentren betreibt. Die größte Kontrolle bietet der eigene Betrieb von Open-Weights-Modellen.
Für einen Betrieb wird Datenresidenz in dem Moment wichtig, in dem Kundendaten in ein KI-Tool gelangen, etwa der Name samt Adresse in einer E-Mail-Antwort, Fotos aus einer Kundenwohnung oder ein Angebotstext mit Ansprechpartner. Solche Angaben sind personenbezogene Daten im Sinne der DSGVO, und dann braucht es neben einer Rechtsgrundlage einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) mit dem KI-Anbieter.
Kostenlose Konten und Einzel-Abos wie ChatGPT Plus bieten weder eine Regionswahl noch einen AVV, Kundendaten haben dort nichts verloren. Geschäftstarife liefern beides; Preise und Leistungsumfang zeigt unser Artikel zum ChatGPT-Business-Tarif, und wer ohnehin Microsoft 365 nutzt, bekommt mit Copilot die EU-Verarbeitung über die EU-Datengrenze mitgeliefert.
Am strengsten sind die Vorgaben für Gesundheitsdaten, die auch Gesundheitshandwerke wie Hörakustik oder Orthopädietechnik betreffen. § 393 SGB V erlaubt die Cloud-Verarbeitung von Sozial- und Gesundheitsdaten seit Juli 2024 nur mit einem aktuellen Testat nach dem C5-Kriterienkatalog des BSI (seit Juli 2025 als strengeres Typ-2-Testat), einer inländischen Betriebsstätte des Anbieters und einer Verarbeitung in Deutschland, der EU, dem EWR oder einem Staat mit Angemessenheitsbeschluss. Hier schreibt der Gesetzgeber den Verarbeitungsort also ausdrücklich vor.
Datenresidenz ersetzt keine Datensparsamkeit. Je weniger personenbezogene Angaben ein Prompt enthält, desto kleiner das Risiko; Namen und Adressen lassen sich vor der Eingabe durch Platzhalter wie „Kunde A" ersetzen. Einen Leitfaden für Auswahl, Rechtsgrundlagen und Pflichten beim KI-Einsatz liefert die Orientierungshilfe „KI und Datenschutz" der Datenschutzkonferenz der deutschen Aufsichtsbehörden.